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actensys GmbH

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FAQ

Im Allgemeinen können Photovoltaikanlagen überall dort installiert werden, wo ausreichend Lichteinfall gegeben ist. Den optimalen Ertrag liefert die Anlage mit einer südorientierten Fläche bei einer Neigung von etwa 30°. Eine Abweichung nach Westen / Osten oder Neigungen zwischen 25° und 60° mindern den Energieertrag nur geringfügig. Da mit einer West-/Ost-Ausrichtung über den Tag hinweg länger Energie erzeugt werden kann, wirkt sich dies jedoch positiv auf den Eigenverbrauch des Solarstroms aus. Verschattungen durch Bäume, Dachaufbauten, Nachbargebäude, oder ähnliches sollten möglichst vermieden werden. Die Eignung und den zu erwartenden Ertrag einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach können wir für Sie im Zuge einer Begutachtung und genauen Vermessung konkret ermitteln.

Aufgrund der derzeitigen Vergütungsbedingungen für Solarstrom ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Demnach richtet sich die Anlagengröße insbesondere nach dem eigenen Stromverbrauch. Basierend auf den relevanten Einflussgrößen und gegebenen Voraussetzungen können wir für Sie die optimale Anlagengröße im Zuge einer unverbindlichen Angebotskalkulation konkret ermitteln.

In der Regel ist für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, in der Fassade oder aufgeständert auf einem Flachdach keine Baugenehmigung notwendig. Ausnahmen bilden jedoch beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorab mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufzunehmen und sich darüber zu informieren. Für Freiflächenanlagen / Solarparks gelten der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan bzw. die Baugenehmigung als Rahmenbedingung.

Üblicherweise werden die Kosten einer Photovoltaik-Anlage pro kWp installierter Anlagenleistung angegeben. Die Preise je kWp sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise den Komponenten, Herstellern, der gewünschten Ertragshöhe, der Anlagengröße, der Dachkonstruktion und dem hierfür notwendigen Gerüst. Daher können die Preise einer Photovoltaik-Anlage stark variieren. Um Ihnen für Ihre individuell geplante Photovoltaikanlage eine Preisangabe zu machen, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Im Wesentlichen ist der Energieertrag einer Photovoltaikanlage vom Standort, der Dachneigung sowie – ausrichtung und den verwendeten Solarmodulen abhängig. Als Faustregel kann in Deutschland von einem Energieertrag von 900 bis 1000 kWh pro kWp installierter Anlagenleistung und Jahr ausgegangen werden. Allerdings kann es beispielsweise in Nord- und Süddeutschland zu deutlichen Abweichungen kommen. Den zu erwartenden Ertrag basierend auf den gegebenen Rahmenbedingungen Ihrer optimal ausgelegten Anlage können wir für Sie im Zuge einer individuellen Kalkulation konkret ermitteln.

In Bayern ist ein Förderprogramm der Staatsregierung, in beschränktem Umfang, möglich. Mit dem PV-SpeicherBonus des 10.000 Häuser Programms sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Insgesamt soll durch das Programm der dezentrale Ausbau der Photovoltaik (PV)-Nutzung in Bayern vorangebracht werden. Je nach Batteriekapazität und Anlagengröße können so bis zu 3200€ an Zuschuss in Anspruch genommen werden. Beantragt wird ganz unkompliziert über ein Onlineformular, welches hier zu finden ist!

 

Weitere, meist lokale Förderprogramme sind z.B. München und Stuttgart möglich.

Stand: 24.01.2023                                                                                          

Zum 1. Januar 2023 wurde durch die Bundesregierung eine Absenkung der Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf 0% beschlossen.

Der Nullsteuersatz betrifft ausschließlich Anlagen die auf oder in die Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Die Regelung gilt für alle notwendigen Komponenten einer Photovoltaikanlage wie z.B. Module, Wechselrichter und Batteriespeicher. Der Nullsteuersatz gilt ausschließlich für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. vollständig installiert wurden. Im Falle einer Materiallieferung gilt der Nullsteuersatz nach erfolgter vollständiger Lieferung. Falls die Anlage auch installiert wird, gilt der Nullsteuersatz nach vollständiger Installation und Inbetriebnahme.

Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer an Ihre Kunden weitergeben, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

 

Auch Anlagenerweiterungen fallen ab dem 01.01.2023 unter den Nullsteuersatz. Unter eine Anlagenerweiterung fällt eine Batterieerweiterung sowie der Ausbau von Modulen.

 

Das Inbetriebsetzungsdatum ist mit dem Datum der vollständigen Installation gleichzusetzen. Das Inbetriebsetzungsdatum können Sie aus der Fertigmeldung an Ihren Netzbetreiber entnehmen.

Diese und weitere Informationen können Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums entnehmen.

Die Leistungsangabe kWp ist die Abkürzung für Kilowatt peak (bzw. Wp für Watt peak) und ist die Einheit der Spitzenleistung. Sie beschreibt die Nennleistung der Solarmodule unter optimalen Testbedingungen.

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