Mit dem Inkrafttreten des novellierten EEG 2014 wurde die in der Vergangenheit optionale Direktvermarktung für einige Neuanlagen verpflichtend. Demnach müssen, seit dem 01. Januar 2016, alle Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Ökostrom direkt vermarkten.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Bestandsanlagen, die vor dem EEG 2014 installiert wurden und unter die Übergangsbestimmungen des EEG fallen.
Ein Anspruch auf die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gemäß EEG gilt nur noch für Anlagen unterhalb der 100 kW – Grenze.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Direktvermarktung.
Niederlassung Weilheim
Holzhofstraße 19 | 82362 Weilheim